Produktregulierungsunterstützung

CE-Konformität für Europa

„Hiermit erklärt Sandisk die Konformität dieses Geräts mit den anwendbaren Richtlinien des Rats der Europäischen Union, einschließlich der Richtlinie 2014/30/EU zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMC) und der Richtlinie 2011/65/EU zur Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen (RoHS) sowie der Abänderung durch die Richtlinie (EU) 2015/863.

Den vollständigen Text der EU-Konformitätserklärung (DoC) finden Sie nachfolgend unter dem Abschnitt EU DoC. Diese Erklärung bekräftigt unser Engagement, die höchsten Sicherheitsstandards, die Umweltverantwortung und die elektromagnetische Verträglichkeit einzuhalten und sicherzustellen, dass unsere Produkte den EU-Vorschriften entsprechen.“

Sandisk Technologies Inc, PO Box 13379, Swords, Co Dublin, Irland

Sandisk (UK) PO Box 81046, London, EC2P 2UH, UK

RoHS

Die Richtlinie der Europäischen Union zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS, 2002/95/EU) wurde 2006 erlassen. Die Umweltrichtlinie schränkt die Verwendung von Schwermetallen und halogenhaltigen Flammschutzmitteln (PBB und PBDE) in Elektronikprodukten ein. Alle nach dem 1. Juli 2006 in der EU verkauften Produkte von Sandisk erfüllen die RoHS-Anforderungen.

Die Nachfolgerichtlinie RoHS2 (2011/65/EU) wurde 2011 erlassen. Alle Produkte von Sandisk entsprechen der RoHS2-Richtlinie sowie allen nachfolgenden Änderungen.

EU REACH

Die Verordnung der Europäischen Union zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) reguliert den Umgang mit sensiblen Chemikalien sowie die Einführung von Alternativen für die gefährlichsten innerhalb der EU verwendeten Chemikalien. Die Europäische Chemikalienagentur ist für die Implementierung von REACH verantwortlich und veröffentlicht die Namen derjenigen Substanzen, die für eine Aufnahme in die Liste besonders besorgniserregender Stoffe (SVHC-Liste) in Betracht kommen. Gemäß den Bestimmungen der REACH-Verordnung prüft Sandisk, ob seine Produkte mehr als 0,1 % Massenanteil an Substanzen enthalten, die Bestandteil der SVHC-Kandidatenliste sind.

Im Rahmen der Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine spezielle Datenbank angelegt. Darin werden Informationen zum sicheren Umgang mit besonders besorgniserregenden Stoffen (Substances of Very High Concern, SVHCs) gespeichert, die in in der EU auf den Markt gebrachten Artikeln enthalten sind. Die Datenbank wird als SCIP-Datenbank bezeichnet (Substances of Concern In Products) und betrifft besorgniserregende Stoffe in Artikeln oder in komplexen Objekten (Produkten).

Die Richtlinie 2008/98/EG und die SCIP-Datenbank ergänzen die bestehenden Berichterstellungsanforderungen, die im Rahmen der REACH-Verordnung (Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals) verwaltet werden. Ab dem 5. Januar 2021 müssen Anbieter von Artikeln für den EU-Markt, die einen SVHC auf der Kandidatenliste in einer Konzentration von über 0,1 % nach Gewichtsanteil enthalten, diese Information im Rahmen der Richtlinie über Abfälle über die neue Datenbank bei der ECHA übermitteln.

Wir haben all unsere Produktbestandteile überprüft, um zu bewerten, in welchem Ausmaß sie die relevante Konzentration an besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) enthalten. Unsere in der EU tätigen Tochterunternehmen haben SCIP-Berichte für die betroffenen Produkte, die sie im EU-Markt verkaufen, eingereicht, sodass wir die Berichterstellungsanforderungen vollständig erfüllen. Damit unsere Kunden in der EU die erforderlichen Informationen zum Einreichen von SCIP-Berichten erhalten bzw. die eigenen Kunden dieser Kunden in der EU dies durchführen können, sind die relevanten SVHC-Informationen für unsere Produkte auf Anfrage verfügbar.

scipcommunications@sandisk.com

Positionspapier zur SCIP-Datenbank

Die WEE-Richtlinie

Die EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) reduziert den Anteil der auf normalen Abfalldeponien entsorgten Elektro- und Elektronikgeräte. Laut WEEE-Richtlinie müssen bestimmte Endverbraucherprodukte eine Kennzeichnung tragen, die sie als unter diese Richtlinie fallend ausweist. Sandisk fordert die Nutzer seiner Produkte dazu auf, die Produkte nicht zu zerlegen und gemäß den jeweils geltenden Bestimmungen zu entsorgen. Produkte von Sandisk tragen die WEEE-Kennzeichnung zur Unterstützung dieser Verordnung.

Logo von French Triman

Das französische Gesetz zur Kreislaufwirtschaft schreibt vor, dass das Triman-Logo sowie die begleitenden Sortierungs- und Recyclinginformationen bei verpackten Produkten, einschließlich elektrischer und elektronischer Geräte, bereitgestellt werden müssen. Sandisk hat das Triman-Logo in seinen Produkten, Verpackungen, Handbüchern und/oder auf seiner Website, je nach Anwendungsfall, implementiert und ermutigt die Nutzer seiner Produkte, den auf dem Etikett bereitgestellten Sortierungs- und Recyclinginformationen zu folgen.

French Triman Logo Table.pdf

Informationen zum japanischen Energiespargesetz

Sandisk muss die Konformität mit Umweltschutzvorschriften für alle Materialien, Teile, Produkte und Produktschutzverpackungen sowie Materialien, die während der Herstellung der Produkte verwendet werden, sicherstellen. Dieses Dokument beschreibt die Spezifikationen von Sandisk zum Verbot, zur Beschränkung und zur Meldung bestimmter chemischer Verbindungen, Materialien oder Substanzen in Produkten oder Fertigungsprozessen von Sandisk. Dieses Dokument beschreibt die Anforderungen an Lieferanten von Sandisk bezüglich Konformität mit den Spezifikationen von Sandisk für die Konformität ihrer Produkte mit Umweltschutzvorschriften.

Alle Lieferanten müssen für jedes Teil, das an Sandisk geliefert wird (einschließlich aller indirekten Materialien), die folgenden Dokumente bereitstellen:

  1. Material Declaration Data Sheet (Materialdeklarierungsdatenblatt, MDDS) im Format von Sandisk
  2. In MDDS-Vorlage eingebettete Erklärung zur Konformität mit Umweltschutzvorschriften (Environmental Declaration of Conformity, EDoC)
  3. Laborprüfberichte für die Ebene homogener Materialien (ICP) sind für alle homogenen Materialien erforderlich, die in der MDDS-Vorlage deklariert werden.

FPG-Produktgruppe

FPG-PEC-Spezifikation

Sandisk MDDS-Vorlage

Eingaberichtlinien für Lieferanten-MDDS-Vorlage

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