Richtlinie zur Datenwiederherstellung

Liste von Anbietern für Datenwiederherstellungsservices und Haftungsausschluss von HGST

HGST führt keine Datenwiederherstellungen durch. Es gibt jedoch Drittanbieter, die diesen Service anbieten und Daten auf Ihrer Festplatte wiederherstellen können. Entweder wählen Sie aus der folgenden Liste einen Anbieter für Datenwiederherstellungsservices aus oder geben Sie in einer Internetsuchmaschine „Datenwiederherstellung“ ein, um selbst nach einem Anbieter zu suchen. Ihre Wahl eines Serviceanbieters erfolgt auf eigenes Risiko und liegt in Ihrer Verantwortung. Alle Vereinbarungen für Datenwiederherstellungsservices gelten nur für Sie und den Serviceanbieter. HGST ist für die Wiederherstellung Ihrer Daten nicht verantwortlich und übernimmt keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr für die von einem Serviceanbieter erbrachten Dienste. HGST übernimmt auch keine Haftung für etwaige Verluste oder Schäden jeder Art in Folge oder in Verbindung mit der Dienstleistung des betreffenden Serviceanbieters, insbesondere nicht für den Verlust von Daten, die auf einer Festplatte von HGST gespeicherten wurden.

Wenn Sie die Datenwiederherstellungsservices eines unten genannten Serviceanbieters nutzen, hebt HGST eine ansonsten gültige Garantie in Verbindung mit den Datenwiederherstellungsservices nicht auf. Der Serviceanbieter muss Ihnen schriftlich unter seinem eigenen Briefkopf oder auf einem an der Festplatte angebrachten Etikett bestätigen, dass er Datenwiederherstellungsservices durchgeführt hat. Diese Bestätigung muss der Festplatte beiliegen, wenn sie im Rahmen des Rücksendeverfahrens (Return Material Authorization, RMA) an HGST zurückgesendet wird. Abgesehen davon muss Ihre Festplatte alle Anforderungen der geltenden Garantie von HGST erfüllen, damit Sie Anspruch auf Garantieleistungen haben.

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